Energieberatung Schindewolf 
Energiekosten senken, Werte erhalten, Nachhaltigkeit verbessern

Erstellung von Energieausweisen

Wer sein Haus oder Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis.

Verbrauchsausweis:

Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Bei einem Verbrauchsausweis werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wieder.

Bedarfsausweis:

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Auf Basis Ihrer Gebäudedaten (u. a. Baujahr, Baupläne, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) wird der Endenergiebedarf Ihres Wohngebäudes berechnet. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter normierten Bedingungen theoretisch benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.


 

Gerne stehe ich Ihnen für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Dipl.-Ing. Stephan Schindewolf, Energieberater (HWK)
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