Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, wird die Gebäudehülle nach neuesten Standards gedämmt. Damit minimieren Sie im Winter Ihren Heizenergieverbrauch und profitieren auch im Sommer durch einen erhöhten Hitzeschutz. Sie werden unabhängiger von steigenden Energiepreisen, können den Wohnkomfort verbessern und tragen zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) nach DIN 18599 ist eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer. Der iSFP bietet nicht nur Empfehlungen für energieeffiziente Sanierungen, sondern auch einen BAFA-Förderbonus in Höhe von 5 Prozent für die Umsetzung dieser Empfehlungen.
Der Sanierungsfahrplan enthält eine umfangreiche Bestandsanalyse und verschiedene, auf Ihre Immobilie zugeschnittene Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen. Durch ausführliche Beratung erhalten Sie das Verständnis, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen und was bei der Sanierung zu beachten ist. Eine umfassende Planung garantiert Ihnen, dass Baumaßnahmen sachgerecht und korrekt ausgeführt werden.
Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei einem Eigentümerwechsel von Gebäuden, die vor dem 01.02.2002 erbaut wurden, innerhalb von zwei Jahren nach dem Einzug Maßnahmen zur Wärmedämmung und/oder Heizungsaustausch verpflichtend sind. Hauseigentümer, die schon vor dem 01.02.2002 ihre Immobilie bewohnten, sind von der Pflicht zur energieeffizienten Sanierung befreit. Auch Gebäude, die erst nach dem Stichtag erbaut wurden, sind von der Sanierungspflicht ausgenommen, da davon ausgegangen werden kann, dass sie bereits einen guten Dämmstandard aufweisen.
Verpflichtende Sanierungsmaßnahmen:
Fördermöglichkeiten:
Kosten für Energieberatungen von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten werden mit bis zu 80 % Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Die neuen Regelungen bieten bis zu 70 % Förderung, die durch den Klima-Geschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus möglich werden.
Zusätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, mit bis zu 20 % gefördert.