Energieberatung Schindewolf 
Energiekosten senken, Werte erhalten, Nachhaltigkeit verbessern

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wenn Sie Ihr Gebäude ener­ge­tisch sanie­ren möch­ten, wird die Gebäude­hülle nach neuesten Stan­dards gedämmt. Damit mini­mieren Sie im Winter Ihren Heiz­energie­ver­brauch und profi­tieren auch im Sommer durch einen erhöhten Hitze­schutz. Sie werden unabhängiger von steigenden Energie­preisen, können den Wohn­komfort verbessern und tragen zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) nach DIN 18599 ist eine lohnende Investition für Eigenheimbesitzer. Der iSFP bietet nicht nur Empfehlungen für energieeffiziente Sanierungen, sondern auch einen BAFA-Förderbonus in Höhe von 5 Prozent für die Umsetzung dieser Empfehlungen. 

Der Sanierungsfahrplan enthält eine umfangreiche Bestandsanalyse und verschiedene, auf Ihre Immobilie zugeschnittene Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen. Durch ausführliche Beratung erhalten Sie das Verständnis, welche Maßnahmen sich wirklich lohnen und was bei der Sanierung zu beachten ist. Eine umfassende Planung garantiert Ihnen, dass Baumaßnahmen sachgerecht und korrekt ausgeführt werden.

Wann ist eine ener­getische Sanierung Pflicht?

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) schreibt vor, dass bei einem Eigentümerwechsel von Gebäu­den, die vor dem 01.02.2002 erbaut wurden, inner­halb von zwei Jahren nach dem Einzug  Maß­nahmen zur Wärme­dämmung und/oder Heizungs­austausch ver­pflich­tend sind. Haus­eigen­tümer, die schon vor dem 01.02.2002 ihre Immo­bilie bewohnten, sind von der Pflicht zur energie­effizienten Sanie­rung befreit. Auch Gebäude, die erst nach dem Stich­tag erbaut wurden, sind von der Sanierungs­pflicht ausge­nommen, da davon ausge­gangen werden kann, dass sie bereits einen guten Dämm­standard aufweisen.

Verpflich­tende Sanie­rungs­maß­nahmen:

  1. Aus­tausch der alten Heizungs­anlage , wenn die Heizung bereits älter als 30 Jahre ist und es sich um einen Standard­kessel handelt. Bei Nieder­temperatur- und Brennwert­heizungen, bei Nennleistungen unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt oder wenn die alte Öl- oder Gasheizung nur zur  Warmwassererzeugung dient oder die Heizung  nur als Einzelraumheizung genutzt wird, besteht die Moderni­sierungs­pflicht hingegen nicht.
  2. Wärme­dämmung des Daches gemäß den Vorgaben zum Mindestwärmeschutz nach GEG. Wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt und beheizt wird, dann muss zumindest die oberste Geschossdecke zum darunter liegenden beheizten Wohnbereich gedämmt werden.
  3. Dämmung von Heizungs- und Warm­wasser­leitungen bei ungedämmten Kellern.
  4. Völlig unabhängig von einem Eigentümerwechsel oder einem sonstigen Stichtag müssen Sie als Eigentümer die GEG-Vorgaben erfüllen, wenn im Zuge einer Baumaßnahme mehr als zehn Prozent eines Bauteils verändert wurde. Ganz konkret bedeutet das beispielsweise bei der Fassade: Wer nur kleinere Schäden ausbessert oder neu streicht, kann das ohne Weiteres tun. Wer allerdings mehr als zehn Prozent der Fassade ausbessert, also zum Beispiel einen entsprechenden Teil des Putzes erneuert, der muss dann auch die Fassade dämmen. Analog gilt beim Dach: Der paar kaputte Ziegel lösen keine Sanierungspflicht aus. Wer jedoch neu eindeckt und die Geschossdecke bisher nicht gedämmt hat, muss jetzt für ausreichenden Wärmeschutz sorgen.

Fördermöglichkeiten:

Kosten für Energieberatungen von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten werden mit bis zu 80 % Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Die neuen Regelungen bieten bis zu 70 % Förderung, die durch den Klima-Geschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus möglich werden. 

Zusätzlich werden energetische Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, mit bis zu 20 % gefördert. 

Gerne stehe ich Ihnen für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Dipl.-Ing. Stephan Schindewolf, Energieberater (HWK)
eMail: info@eb-schindewolf.com